Schnüffelei nach personenbezogenen Fahrdaten beginnt
Jetzt werden die Autofahrer „gläsern“: Das Umweltministerium und die Europäische Umweltagentur wollen nämlich ab 20. Mai unter anderem genau wissen, wie schnell und wie viele Kilometer mit welchem Spritverbrauch das Auto des Herrn X oder der Frau Y so im Jahr unterwegs ist.
Gesetzlich erlaubt wird die Schnüffelei nach personenbezogenen Fahrleistungsdaten ab 20. Mai, so richtig ernst wird es aber erst ab 1. Jänner 2024. Das Gesetz zum Auslesen des Bordcomputers gilt nämlich für alle Fahrzeuge, die ab 1. Jänner 2021 zugelassen wurden. Die ersten dieser Autos müssen also frühestens im kommenden Jänner zur Pickerlüberprüfung. Und im Zuge dieser Begutachtung werden die Fahrleistungsdaten abgesaugt und an das Umweltministerium übermittelt. Von dort gehen die brisanten Aufzeichnungen weiter an die Europäische Umweltagentur (EUA). In Oberösterreich sind davon vorerst einmal 100.000 Fahrzeuge und ihre Besitzer betroffen.
Mitglieder der EUA sind alle 27 EU Staaten sowie Island, Norwegen, Schweiz, Liechtenstein und die Türkei. Hauptaufgabe der Agentur ist es, möglichst viele umweltrelevante Informationen zusammenzutragen. Warum das personenbezogen passieren muss, versteht auch Infrastruktur-Landesrat Mag. Günther Steinkellner nicht: „Sobald Daten aufgezeichnet werden, entstehen auch Begehrlichkeiten. Inhaber eines Autos könnten wegen ihres Fahrverhaltens in Erklärungsnot kommen. Um die Richtigkeit der Herstellerdaten zu überprüfen, braucht man keine personenbezogenen Daten.“
Steinkellner will gegen Jahresende eine Info-Kampagne starten: „Wenn jemand die Datenweitergabe verweigert, muss das respektiert werden.“ Auch ÖAMTC und ARBÖ kritisieren die Weitergabe rückverfolgbarer Fahrzeugdaten.