KOMMENTAR
KOMMENTAR von Chefredakteur Manfred Radmayr
Mutwilliger Prozess

Manfred Radmayr
Wo gehobelt wird, fallen Späne. In der Arbeitswelt kracht es oft. Geschimpft und geflucht wird nicht nur in Werkshallen und auf Baustellen, sondern auch in klimatisierten Büros, Anwaltskanzleien und Operationssälen. Speziell wenn der Erfolg und die Bezahlung von einer Teamleistung abhängen, muss man sich zusammenraufen. Wer nicht mitzieht, sorgt für böses Blut. Egal, woher er kommt. Fleiß, Solidarität und Ehrlichkeit kennen keine geographischen oder ethnischen Grenzen. In Steyr hat ein Leiharbeiter versucht, seine Kollegen zu hobeln, indem er sich vor der Arbeit drückte. Gegenseitige Beschimpfungen waren die Folge. Es fielen also Späne (Bericht nebenan).
Das ist zu verstehen. Was dann kommt, aber nicht. Da findet nämlich jemand, der bei der Suche nach Arbeit wenig Talent zeigt, mit Anwaltshilfe den Weg zum elfköpfigen Senat II der Gleichbehandlungskommission im Bundeskanzleramt und beschäftigt weiters Landesgericht und Oberlandesgericht. Er setzt ein Monsterverfahren in Gang, das enorme Summen verschlingt und Jahre dauert. Der Steyrer Richter Michael Lichtenegger nennt in seiner Ablehnung der Verfahrenshilfe die Klagsführung einen „Hochrisikoprozess, den ein vernünftiger Mensch, der die Prozesskosten selbst zu tragen hätte, nicht anstrengen würde.” Sämtliche geltend gemachten Ansprüche bezeichnet der erfahrene Jurist als mutwillig, weil „eine psychische Erkrankung infolge der erlittenen Kränkung nicht einmal behauptet wird”.
Alles, was recht ist, aber wenn diese arbeitsgerichtliche Klage - vielleicht auch noch mit Verfahrenshilfe durch die Republik - zum Erfolg und einen rechtschaffenen Familienvater und dreifachen Opa in den wirtschaftlichen Ruin führt, dann gräbt sich der Rechtsstaat sein eigenes Grab. Und man wundert sich nicht, wenn überlastete und genervte Richter an Streik denken.

