20. Mai 2012

AKTUELLES

Beleidigter Albaner fordert 244.400 Euro Schadenersatz

Kläger will Vermögen für Schimpfwort kassieren

„Scheiß Albaner!” Ist dieses Schimpfwort gefallen? Kann es 244.400 Euro teuer sein? Diese Fragen muss das Landesgericht Steyr klären. Ein 52-jähriger Albaner hat dort Klage eingebracht, weil er angeblich am Arbeitsplatz wegen seiner ethnischen Herkunft diskriminiert worden ist. Zeugen dafür gibt es nicht.


Anwalt Mag. Eduard Aschauer

Dieser Prozess ist wohl einzigartig. Leidtragende sind ein 54-jähriger Arbeiter aus Steyr und ein großes Unternehmen, das in der Eisenstadt 2.500 Mitarbeiter beschäftigt. Einer davon war von Ende September bis Anfang Dezember 2007 ein albanischer Leiharbeiter, der die Klage ins Rollen brachte.

Und das kam so. Der Albaner war in eine sechsköpfige Schichtpartie eingeteilt, die sich aus Stammarbeitern und Leihkräften zusammensetzte. Im Team ist es von Beginn an zu Spannungen gekommen, weil der Albaner „die Rotation der zu verrichtenden Tätigkeiten nicht mittragen wollte,” wie es in einem 15-seitigen Bericht der Geleichbehandlungskommission im Bundeskanzleramt heißt, welche die Angelegenheit untersucht hat.

Der Albaner pickte sich bei der Arbeit nicht nur die Rosinen heraus, er machte auch Pause, wann er wollte. Das brachte ebenfalls gehörig Sand in den Radldienst. Die Arbeitsweise des „Abseilers” sei immer schlimmer geworden. „In einer Schicht hätte dieser vom Schichtführer dreimal aus dem Pausenraum geholt werden müssen,” heißt es im Prüfbericht der Gleichbehandlungskommission. „Der Betroffene habe einfach seine Arbeit nicht gemacht und - wenn man ihm etwas angeschafft habe - erwidert: ,Mach das doch selber.’”

Der Albaner sieht das anders. Der 52-Jährige will wiederholt von einem 54-jährigen Partiekollegen aus Steyr als „Scheiß Albaner” beschimpft und bespuckt worden sein. Derartiges Verhalten sei fast tagtäglich auf der Tagesordnung gestanden und habe ihn zutiefst belastet, gab er ihm Prüfungsverfahren an. Auch Beschwerden bei Vorgesetzten seien erfolglos geblieben.

Schließlich wurde eine Betriebsversammlung mit etwa 30 Teilnehmern einberufen, um die Vorwürfe zu klären. Dabei fanden sich keine Zeugen für die behaupteten Diskriminierungen, doch die Klagen über die mangelnde Arbeitsmoral des Beschwerdeführers wurden mehrfach bestätigt. Als kurz darauf das Arbeitsdienstverhältnis des Albaners „wegen Personalüberhangs und aufgrund mangelnder Arbeitsleistung und Teamfähigkeit” beendet worden ist, beschritt der Freigestellte den Rechtsweg.

Die Gleichbehandlungskommission kam zu dem Ergebnis, dass eine Diskriminierung durch Belästigung und Unterlassung wirksamer Abhilfemaßnahmen durch das Unternehmen vorliegt. Sie schlug vor, der Arbeiter, dem die Beschimpfungen zur Last gelegt werden, und die Firma sollten dem Albaner jeweils zumindest 720 Euro Schadenersatz bezahlen.

Doch der Albaner will für die angebliche Kränkung mehr. Er klagte beim Landesgericht Steyr 100.000 Euro Schmerzensgeld ein, außerdem will er einen monatlichen Verdienstentgang von 2.100 Euro netto sowie eine Haftung für alle Spät- und Folgeschäden. Der Gesamtstreitwert: 244.400 Euro. Für den Prozess fordert der Kläger, der sich in Privatkonkurs befindet, Verfahrenshilfe durch den Staat.

Der beklagte Steyrer Arbeiter versteht die Welt nicht mehr: „Ich habe diesen Mann nie bespuckt und auch nie einen Scheiß-Albaner genannt. Mein Vater hat rumänische Wurzeln. Ich bin mit Emigrantenkindern aufgewachsen und arbeite seit vielen Jahren ohne Probleme mit Ausländern zusammen.” Sein Steyrer Rechtsanwalt Mag. Eduard Aschauer meint, „da versucht jemand, die Gesetze zum Schutz der Arbeitnehmer mit Hilfe des Staates schamlos auszunützen.”

Der Antrag auf Verfahrenshilfe wurde in erster Instanz abgelehnt. Der Albaner legte Rekurs beim Oberlandesgericht Linz ein.