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Hundebabys brauchen ab sofort elektronisches „Passfoto”
Chip-Pflicht für Hunde
Die Chip-Pflicht für Hunde ist Teil einer Novelle zum Tierschutzgesetz, die mit Jahresbeginn in Kraft getreten ist und einer langjährigen Forderung der Tierärzte entspricht. Durch die eindeutige Kennzeichnung kann einem Hund, der entlaufen ist, gestohlen wurde, ausgesetzt oder verletzt aufgefunden wird, schnell geholfen werden. So erspart man den Vierbeinern auch längere Aufenthalte in Tierheimen. Die elektronische Kennzeichnung hat die Funktion eines Passfotos und macht den Hund individuell eindeutig erkennbar.
Der winzige Chip enthält die Daten des Tieres sowie seines Besitzers und wird dem Hund mit einer Injektionsnadel unter die Haut gesetzt - vorzugsweise auf der linken Halsseite hinter dem Ohr. Dieser Eingriff beeinträchtigt das Tier in keiner Weise und ist nicht schmerzhafter als eine Impfung.
Die auf dem Mikrochip gespeicherten Buchstaben- und Zahlenkombinationen werden auf einer österreichweiten Datenbank gespeichert, die international vernetzt ist. Die Chip-Daten sind von Tierärzten und Tierschutzhäusern via Lesegerät jederzeit abrufbar, um mit Hilfe der Datenbank den jeweiligen Tierbesitzer zu eruieren.
Die klinische Untersuchung des Hundes, Einsetzung des Chips und Registrierung kosten, so empfiehlt die Tierärztekammer, maximal 84 Euro.

