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Lichtkuppeln sind Todesfallen
Schlagzeilen wie „Feuerwehrmann stürzte rücklings durch Lichtkuppel 6 Meter auf Betonboden” oder „Beim Schneeschaufeln auf Hallendach durch Glaskuppel gestürzt” sind leider keine Einzelfälle. Schwerste bis tödliche Verletzungen sind bei derartigen Unfällen die Regel.
Lichtkuppeln (Bild) oder Kunststofflichtbänder sind in den überwiegenden Fällen nicht begehbar. Steigt, stolpert oder fällt jemand auf so ein Kunststofflichtelement, bricht die betroffene Person durch und stürzt ins Gebäudeinnere ab.
Gebäudebesitzer, deren Dächer mit derartigen „Fenstern” ausgestattet sind, wissen oft nicht, welch hohes Risiko von Plexiglaskuppeln bei Wartungsarbeiten ausgeht. Die vorhandenen Kennzeichnungen als Hinweis auf die Absturzgefahr und auch das persönliche Aufmerksammachen auf diese Unfallgefahren bieten keinen ausreichenden Schutz, wie die tragischen Unfälle beweisen.
Sich mit einem Auffanggurt (Sicherheitsgeschirr) an einem tragfähigen Anschlagpunkt anzuseilen, mag für kurzfristige Reparaturarbeiten eine funktionierende Absturzsicherung gewährleisten. Denkt man an ein Flachdach mit beträchtlicher Schneeüberdeckung wird das Anseilen keine praktikable Sicherung darstellen. Das gilt beispielsweise auch für einen Kinderspielplatz mit Lichtkuppel für die darunter liegende Tiefgarage.
Daher empfehlen die Sicherheitsexperten vom Unfallverhütungsdienst der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA): „Den besten Schutz für sich und andere bietet der Einbau von technischen Schutzmaßnahmen.”
Angeboten werden Fangnetze oder Schutzgitter in verschiedensten Ausführungen für den Einbau unter oder über den Lichtkuppeln. Ein neu am Markt angebotenes Produkt sichert durch ein feingliedriges Edelstahlnetz zwischen äußerer und innerer Lichtkuppelschale.
Weiterer Vorteil: Diese Sicherungsmaßnahmen schützen nicht nur Personen gegen einen Durchsturz. Sie können auch als Einbruchschutz ausgebildet werden. Sie sichern also doppelt.
Eine Umzäunung von Lichtkuppeln entspricht zwar den Grundsätzen der Arbeitssicherheit, gerade in der Nähe von Kinderspielplätzen bietet sie aber keinen ausreichenden Schutz für entdeckungsfreudige Kinder. Über diese und weitere herstellerspezifischen Ausführungen erfahren Sie mehr bei den einschlägigen Fachfirmen.
„Von wirksamen Maßnahmen zur Erhöhung der Arbeitssicherheit profitieren alle, sowohl die Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber”, sagt Dr. Erhard Prugger, Vorsitzender der Landesstelle Linz der AUVA.
Für die Beantwortung weiterer Fragen stehen Ihnen die Experten der Unfallverhütung der AUVA-Landesstelle unter 0732-2333-8405 zur Verfügung. E-Mail: LUV@auva.at

